Neues Motorrad und die Inspektion in einer freien Werkstatt:
geschrieben am 10.05.2016Was ist mit Garantie und Gewährleistung?
Die Motorradhersteller geben i.d.R. vor, daß ihre Fahrzeuge entweder nach gefahrenen Kilometern oder aber nach einem bestimmten Zeitintervall (1 oder 2 Jahre) in die Werkstatt sollen. Im Rahmen dieses Werkstattaufenthalts wird das Fahrzeug nach Herstellervorgaben überprüft bzw. bestimmte Ersatzteile in regelmäßigen Abständen erneuert, so z.B. das Motoröl, die Bremsklötze oder die Bremsflüssigkeit.
Bei der Wahl der Werkstatt steht der Motorradfahrer vor der Entscheidung, sein Fahrzeug in die Hände eines Vertragshändlers bzw. einer Werkstatt mit einem Servicevertrag oder einer fabrikatsfremden bzw. freien Werkstatt zu geben.
Wurde der Neu-Motorradkäufer bis vor wenigen Jahren noch durch die Garantievorgaben des Herstellers in der Garantiezeit an das herstellereigene Servicenetz gebunden, so änderte sich dieses im Jahr 2002 durch die GVO 1400/2002 der EU. Seitdem ist es den Herstellern nicht mehr erlaubt, Kunden durch diese "Bindungsmaßnahme" an das herstellereigene Servicenetz zu fesseln. Haben Sie noch nie von gehört? Klar, denn kein Hersteller und schon gar kein Händler hat dieses jemals groß publik gemacht. Warum auch, würde dieses doch ggf. zum Abwandern von Kunden zu anderen Werkstätten führen, die nicht zum eigenen Servicenetz gehören. Und wer läßt seine Kunden gerne freiwillig gehen?
Grundsätzlich gilt für alle Hersteller auf dem europäischen Markt: Die Neu-Motorradgarantie (wenn gegeben) bzw. Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben nach BGB) erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgabe) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird. Ein Hersteller oder Händler hat normalerweise nicht die Möglichkeit, den Kunden zur Wartung an sein Servicenetz/Händlernetz zu binden. Wer schlussendlich die Inspektionen durchführt, obliegt dem Besitzer des Fahrzeuges. Fast alle europäischen Hersteller haben zuletzt gegenüber dem ZDK versichert, sich an diese Grundsätze zu halten.
Zu beachten ist jedoch, daß immer der Einzelfall geprüft werden muss.
So gibt es "Flatrate"-Tarife, in denen sich der Käufer mehrere Jahre für einen monatlichen Obolus freiwillig an eine Vertragswerkstatt bzw. ein Servicenetz bindet und von diesem alle notwendigen (Verschleiß-)Reparaturen übernommen werden. In diesem Fall gelten die vorher genannten Regeln nicht bzw. machen keinen Sinn. Auch bei bestimmten Leasingverträgen kann eine Bindung an das Herstellernetz erfolgen. Grundsätzlich hat sich der Neu-Motorradbesitzer bei Garantiefällen immer an das offizielle Servicenetz des Herstellers zu wenden; nur hier kann eine ggf. kostenlose Reparatur erfolgen. Im Gewährleistungsfall ist immer der Verkäufer der erste Ansprechpartner. Ihm obliegt als allererstes zu entscheiden, ob er selber oder ein anderer (auf seine Kosten) einen möglichen Sachmangel in der Gewährleistungszeit repariert.
Übersicht: Garantie und Gewährleistung - verwandt und doch verschieden!
Selten werden zwei so verschiedene Begriffe so oft miteinander verwechselt. Die nun folgende Tabelle versucht (vereinfacht), die Unterschiede zwischen beiden Begriffen dazustellen. Für detaillierte Informationen empfiehlt sich z.B. der Eintrag zur Garantie bzw. Gewährleistung bei der Wikipedia.
Hinweis: Der hier aufgeführte Artikel behandelt einen allgemein rechtlichen Sachverhalt. Es stellt keine Rechtsberatung noch Aufforderung zur Anfrage bezüglich einer Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Einzelfall an einen zugelassenen juristischen Vertreter.
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